Gerade für Eilkredite werben die Banken mit einer schnellen und formlosen Abwicklung. Die Auszahlung eines Eilkredits soll innerhalb weniger Tage erfolgen. Eine solch kurzfristige Finanzspritze ist meist notwendig, um unvorhergesehene Engpässe zu überbrücken.
So gilt es zum Beispiel die Folgen eines Wasserschadens zu beheben oder die teuere Autorreparatur zu bezahlen. Entsprechend sind Eilkredite meist mit einer überschaubaren Laufzeit von 12 bis 48 Monaten ausgestattet. Die Kreditsumme liegt zwischen 1.000 und 50.000 EUR, wobei die Banker nach der Grundlage arbeiten, dass ein Blankokredit niemals die Höhe von 3 regelmäßigen Monatseinkünften des potentiellen Kreditnehmers übersteigen sollte.
Wenn ein Eilkredit nun also so schnell und formlos gewährt wird, assoziiert der potentielle Kreditnehmer gerne, dass auch keine Sicherheiten verlangt werden. Dies ist nur bedingt richtig. Es gibt zwar sogenannte Blankokredite, in denen die Bank auf explizite Sicherheiten verzichtet, allerdings sind diese Blankokredite dann auch meist mit teureren Zinsen verbunden. Damit Eilkredite schnell ausbezahlt werden können und trotzdem günstig sind, benötigt die Bank Sicherheiten, welche ebenso schnell und komplikationslos hinterlegt werden können.
An erster Stelle steht hier die Abtretung von Gehaltsansprüchen. Hier erhält die Bank das Recht, sich direkt an den Arbeitgeber des potentiellen Kreditnehmers zu wenden, falls der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, seine monatlichen Raten zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt dann die Bestandteile des Gehalts, welche über den sogenannten Pfändungsfreibetrag hinaus gehen, monatlich direkt an die Bank aus, um deren Ansprüche aus dem Eilkredit zu befriedigen.
Da eine solche Gehaltsabtretung schnell unterschrieben ist, geht sie gerne mit Eilkrediten einher. Eine ähnlich schnell umsetzbare Kreditsicherung ist die Sicherungsübereignung. Hier werden mobile Gegenstände dem Kreditgeber zur Absicherung des Eilkredits übereignet. In der Regel bleibt jedoch das Nutzungsrecht bei dem Kreditnehmer. Die Sicherungsübereignung hat oft einen Neuwagen zum Gegenstand, gerade wenn der Eilkredit zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs dient. In diesen Fällen wird der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt.
Sollten Schwierigkeit bei der Zahlung der vereinbarten Raten auftreten, so hat die Bank das Recht, den übereigneten Gegenstand zum Ausgleich zu verwerten. Eine dritte beliebte Sicherheit bei Eilkrediten ist die selbstschuldnerische Bürgschaft einer dritten Person. Zur Gewährung dieser Sicherheit genügt die Unterschrift des Bürgen. Der Bürge verpflichtet sich jedoch, für die Schulden des ursprünglichen Kreditnehmers aus dem Kredit einzustehen.
Ein Bürge kann jederzeit in Anspruch genommen werden und gegebenenfalls jahrelang einen Eilkredit zurückzahlen, welchen er selbst nie in Anspruch genommen hat. Darum sollte sich ein Bürge gut überlegen, ob er bereit ist, dieses Risiko einzugehen.
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