Immer wieder haben potentielle Kreditnehmer Angst, bereits mit einer Kreditanfrage ein Verpflichtung einzugehen. Darum soll an dieser Stelle erörtert werden, ab wann eine rechtliche Verpflichtung für beide Parteien besteht.
Ein Kreditgeschäft wird durch eine zweiseitige Willenserklärung begründet. Dies ist im bürgerlichen Gesetzbuch BGB geregelt. So wird erst dann ein Kredit rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot als erste Willenserklärung mit der Annahme dieses Angebotes durch die andere Partei übereinstimmt. Hierbei ist auch sehr deutlich zu differenzieren, was genau ein Angebot respektive die Annahme eines Angebots ist.
Gerade im Internet suggerieren blinkende Kreditangebote, dass mit einer einfachen Kreditanfrage per Klick ein gültiges Rechtsgeschäft geschlossen wird. Dies ist aber nicht der Fall, da sowohl dem sogenannten Kreditangebot, als auch der Kreditanfrage die notwendige individuelle Komponente für ein Kreditgeschäft fehlen. Schaut man sich die Internetwerbung der Kreditinstitute mit den sogenannten Angeboten genauer an, so wird irgendwo im Kleingedruckten oder in den AGB auch sinngemäß ein Satz mit der Aussage „Das Angebot gilt vorbehaltlich einer individuellen Prüfung” stehen.
Ob dieser Unverbindlichkeit ist das Angebot im Internet nur Werbung und die Kreditanfrage, die ein potentieller Kreditnehmer nun stellen kann, ist im juristischen Sinne nur eine Aufforderung ein Angebot abzugeben. Erst wenn ob dieser Aufforderung die Bank nach Prüfung der Identität und Prüfung der Bonität tatsächlich ein individuelles Kreditangebot mit allen notwendigen Formvorschriften und Konditionen vorlegt, kann der potentielle Kreditnehmer mit seiner Unterschrift entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt. Mit der Annahme des individuellen Angebots seitens des Verbrauchers ist dann ein rechtsgültiges und verbindliches Kreditgeschäft zustande gekommen. Das ist auch gut so. Denn jeder potentielle Kreditnehmer muss die Möglichkeit haben, Kreditangebote zu vergleichen.
Auf den ersten Blick ist dies durch den Vergleich von Effektivzinsen verschiedener Institute über das Internet leicht möglich. Aber da verschiedene Institute gegebenenfalls unterschiedliche Sicherheiten einfordern, ist es für den seriös suchenden Verbraucher unumgänglich, Kreditanfragen an diverse Institute zu übermitteln. Gerade für die sensiblen Geldangelegenheiten gelten besonders strenge Regeln, damit ein unbedarfter Nutzer nicht unüberlegt oder übereilt langfristige Verpflichtungen eingeht. So schreibt das bürgerliche Gesetzbuch auch die Schriftform für Verbraucherkredite vor.
An dieser Stelle ist es teilweise noch strittig, ob das Internet mit seinen Protokollen der Schriftform genügt oder ob auf alle Fälle noch schriftliche Verträge zur Legitimation und Dokumentation nachgereicht werden müssen. Dies ist insbesondere darum wichtig, weil ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem privaten Kreditnehmer eine 14tägige Widerrufsfrist zusteht.
Wenn ein rechtsverbindlicher Kreditvertrag erst mit der Schriftform zustande kommt, so beginnt die Widerspruchsfrist auch erst dann und nicht mit der Einigung im Internet oder gar mit der Kreditanfrage.
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