Die Umfinanzierung Will Gut Kalkuliert Sein
Grundsätzlich ist eine Umfinanzierung die Umschichtung bestehender Verbindlichkeiten. Hierbei werden drei Arten der Umfinanzierung unterschieden:
Die Prolongation ist eine Fortsetzung einer bestehenden Finanzierung bei demselben Institut. Die Prolongation wird auch Anschlussfinanzierung genannt. In der Regel ist nur die Zinsbindungsphase eines bestehenden Vertrages ausgelaufen und es wird ein neues Zinsniveau und eine neue Laufzeit vereinbart.
Eine erneute Bonitätsprüfung muss in der Regel nicht statt finden. Gegebenenfalls findet eine Überprüfung der Sicherheiten statt, wenn zum Beispiel ein sicherungsübereignetes Kraftfahrzeug inzwischen abgeschrieben ist.
Die zweite Variante der Umfinanzierung beschreibt die Substitution. Hier wird ein laufendes Kreditgeschäft durch ein anderes Kreditgeschäft, gegebenenfalls auch bei einem anderen Anbieter, ersetzt.
Das einfachste Beispiel dieser Umfinanzierung ist, wenn ein Darlehen, welches in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurde, gekündigt wird um jetzt, in einer Niedrigzinsphase, den Kreditbetrag mit einem anderen Vertrag zu günstigeren Konditionen und gegebenenfalls auch bei einem anderen Institut zu finanzieren.
Das ist logisch und rational, denn wer zahlt schon gerne freiwillig höhere Zinsen? Allerdings sind an dieser Stelle ein paar kleine Stolperfallen zu beachten. Wenn die Zinsbindungsphase des teureren Darlehen noch nicht abgelaufen ist, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Diese Vorfälligkeitsentschädigung soll der Bank den entgangenen Gewinn für den Rest der Laufzeit erstatten. Auch fallen bei dem Neuabschluss eines Darlehens wieder Gebühren an.
Die Vorfälligkeitsentschädigung und alle Gebühren aller beteiligten Banken sind also einer möglichen Zinsersparnis durch die günstigeren Konditionen der Umfinanzierung entgegen zu rechnen.
Die dritte Variante der Umfinanzierung beschreibt die Transformation, bei welcher das bestehende Darlehen in eine andere Finanzierungsart umgewandelt wird.
Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn eine Bank ein notleidendes Unternehmen entlasten will und sich bereit erklärt, ein Festzinsdarlehen in ein Fremdwährungsdarlehen mit variablen Zinsen umzuwandeln.
Gegebenenfalls ist dies durch eine günstige Zins- und Wechselkursrelation auch für die Bank ein vorteilhaftes Geschäft und die Finanzlage des Schuldners entspannt sich durch geringere monatliche Belastungen.
Da jede Umfinanzierung mit Aufwand und daraus resultierenden Kosten und Gebühren verbunden ist, ist es grundsätzlich immer ratsam, von vorneherein eine größere Belastung zum Beispiel im Rahmen der Baufinanzierung intelligent zu planen.
So ist es besser, anstelle eines großen Darlehens mehrere kleinere Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten aufzunehmen, um gegebenenfalls jeweils mit Auslaufen einer Zinsbindungsphase eine günstigere Umfinanzierung nutzen zu können.
Ein Risiko besteht dabei nur, wenn ein Darlehen in einer Niedrigzinsphase vereinbart wurden und in einer Hochzeitphase ausläuft. Die Staffelung der Darlehen hat auch den Vorteil, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung bei möglichen Sondertilgungen vermieden werden.
Langfristige Festzinsbindungen sind nur ratsam, wenn der Abschluss in einer extremen Niedrigzinsphase erfolgt. Dann ist wohl keine Umfinanzierung notwendig.








